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KERNTHEMA

Restnutzungsdauergutachten für vermietete Immobilien

Ein Restnutzungsdauergutachten soll nachvollziehbar bestimmen, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Für Vermieter kann diese Frage unmittelbar die Höhe der jährlichen Gebäude-AfA beeinflussen.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Was wird im Gutachten untersucht?

Im Mittelpunkt stehen die konkreten Verhältnisse des Gebäudes. Typische Faktoren sind technischer Verschleiß, Zustand wesentlicher Bauteile, Modernisierungen, Instandhaltungsstau, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Gegebenheiten. Eine reine Altersformel genügt für eine belastbare Einzelfallbetrachtung regelmäßig nicht.

Von der Datenerhebung bis zur Herleitung

Ein sinnvoller Prozess beginnt mit Objekt- und Stichtagsdaten, Unterlagen zum Erwerb und einer Modernisierungshistorie. Je nach Objekt und Fallgestaltung kann eine Besichtigung die Tatsachengrundlage verbessern. Anschließend werden die relevanten Faktoren dokumentiert, gewichtet und in eine schlüssige Nutzungsdauer überführt.

Steuerliche Einordnung

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eröffnet für bestimmte Gebäude die Möglichkeit, statt der typisierten Gebäude-AfA die tatsächliche kürzere Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Der Nachweis bleibt eine Frage des Einzelfalls. Das Gutachten sollte deshalb nicht nur ein Ergebnis nennen, sondern die maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen offenlegen.

Was ein gutes Gutachten auszeichnet

Qualität zeigt sich an Transparenz: klare Objektidentifikation, eindeutiger Bewertungsstichtag, vollständige Datenbasis, nachvollziehbare Methodik, dokumentierte Annahmen und eine verständliche Begründung. Ebenso wichtig ist, dass Rückfragen des Finanzamts fachlich beantwortet werden können.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
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FAQ

Häufige Fragen

Für welche Immobilien ist ein Gutachten interessant?

Vor allem für vermietete Gebäude, bei denen tatsächliche Umstände für eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich typisierte sprechen.

Ist eine Vor-Ort-Besichtigung immer Pflicht?

Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Nachweis und der verfügbaren Tatsachengrundlage ab. Eine Besichtigung kann die Dokumentation des Zustands deutlich stärken.

Wann wirkt sich die kürzere Nutzungsdauer aus?

Sie beeinflusst die jährliche Gebäude-AfA, wenn sie steuerlich anerkannt und für die jeweilige Bemessungsgrundlage angewendet wird.

Wer trägt die Nachweislast?

Der Steuerpflichtige muss die Voraussetzungen einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer darlegen und gegebenenfalls nachweisen.

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