Einzelfall statt Automatismus
Der BFH hat klargestellt, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann. Gleichzeitig genügt nicht jede pauschale oder rein modellhafte Restnutzungsdauer. Das Finanzamt darf die Tatsachen und die Schlüssigkeit der Herleitung prüfen.
Rückfragen sind normal
Nachfragen zu Bauzustand, Modernisierungen, Besichtigung oder Methodik bedeuten nicht automatisch eine Ablehnung. Ein Gutachten sollte so aufgebaut sein, dass die zugrunde liegenden Tatsachen und Annahmen eindeutig nachvollzogen werden können.
Aktueller Verwaltungsstand
Das Bundesfinanzministerium hat das Schreiben vom 22. Februar 2023 mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben. Für aktuelle Fälle sollte deshalb immer der geltende Gesetzesstand, die BFH-Rechtsprechung und die konkrete Veranlagungssituation betrachtet werden.
Praktische Vorbereitung
Bewahren Sie Gutachten, Anlagen und zugrunde liegende Unterlagen gemeinsam auf. Stimmen Sie die steuerliche Einreichung mit Ihrer Steuerberatung ab und reagieren Sie auf konkrete Rückfragen gezielt statt mit allgemeinen Werbeaussagen.