BFH IX R 25/19
Mit Urteil vom 28. Juli 2021 stellte der BFH heraus, dass zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer grundsätzlich jede im Einzelfall geeignete Methode in Betracht kommen kann. Ein spezielles Bausubstanzgutachten ist danach nicht generell zwingende Voraussetzung.
Der Nachweis muss konkret sein
Die Darlegungen müssen Aufschluss über Faktoren geben, die die Nutzungsdauer tatsächlich beeinflussen. Dazu können technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung oder rechtliche Nutzungsbegrenzungen gehören. Aus ihnen muss sich die voraussichtliche Nutzbarkeit mit hinreichender Sicherheit schätzen lassen.
BFH IX R 14/23
Im Urteil vom 23. Januar 2024 konkretisierte der BFH, dass eine schlichte Bezugnahme auf modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauern nach Immobilienwertermittlungsregeln nicht automatisch genügt. Der konkrete Einzelfall und seine relevanten Determinanten bleiben entscheidend.
Konsequenz für Gutachten 2026
Eine robuste Website und ein robustes Gutachten sollten deshalb weder mit pauschalen Anerkennungsgarantien noch mit einer einzigen mathematischen Formel werben. Stärker ist eine transparente, objektbezogene und dokumentierte Herleitung.