Fachportal für Immobilien-AfA & RestnutzungsdauerStand: August 2026 · Deutschlandweit
AfA-BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Kaufpreisaufteilung bei Immobilien

Beim Kauf einer bebauten Immobilie muss der Gesamtkaufpreis für steuerliche Zwecke auf das Gebäude und den nicht abschreibbaren Grund und Boden aufgeteilt werden. Das Verhältnis wirkt sich direkt auf die AfA-Bemessungsgrundlage aus.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Warum die Aufteilung notwendig ist

Gebäude und Grundstück werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Während der Gebäudeanteil grundsätzlich der AfA zugänglich ist, wird Grund und Boden nicht planmäßig abgeschrieben. Eine sachgerechte Aufteilung bestimmt daher, welcher Teil des Gesamtkaufpreises in die Gebäude-AfA einfließt.

BMF-Arbeitshilfe

Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit. Sie ermöglicht eine typisierte Berechnung und Plausibilisierung. Bei besonderen Objekten oder deutlichen Abweichungen kann eine individuelle Bewertung erforderlich oder sinnvoll sein.

Verkehrswerte als Grundlage

Nach der BFH-Rechtsprechung sind Boden- und Gebäudewert grundsätzlich gesondert zu ermitteln und die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis dieser Wertanteile aufzuteilen. Bewertungsverfahren und objektspezifische Merkmale müssen zur Immobilie passen.

Zusammenspiel mit Restnutzungsdauer

Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer wirken an unterschiedlichen Stellen: Die Aufteilung bestimmt den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil, die Nutzungsdauer beeinflusst die zeitliche Verteilung der AfA. Beide Hebel sollten fachlich sauber getrennt und anschließend gemeinsam betrachtet werden.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
THEMENCLUSTER

Passende Ratgeber

Vertiefende Inhalte zu AfA, Gutachtenqualität, Finanzamt und Bewertung.

FAQ

Häufige Fragen

Warum wird Grund und Boden nicht abgeschrieben?

Grund und Boden unterliegt grundsätzlich keiner planmäßigen Abnutzung wie ein Gebäude und gehört daher nicht zur regulären Gebäude-AfA.

Gibt es eine offizielle BMF-Arbeitshilfe?

Ja. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück.

Wann kann ein Gutachten sinnvoll sein?

Wenn eine typisierte Berechnung die Besonderheiten des Objekts nicht angemessen abbildet oder eine belastbare individuelle Wertermittlung benötigt wird.

Immobilie prüfen lassen

Starten Sie mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung und klären Sie, ob objektbezogene Anhaltspunkte für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bestehen.

Zur Ersteinschätzung ↗