Technisch nutzbar, wirtschaftlich überholt
Ungünstige Grundrisse, fehlende Drittverwendungsfähigkeit, hohe Betriebskosten oder Marktveränderungen können die wirtschaftliche Nutzbarkeit begrenzen, obwohl die tragende Substanz noch länger bestehen könnte.
Objekt- und Marktbezug
Wirtschaftliche Entwertung darf nicht mit allgemeiner Marktschwäche verwechselt werden. Sie muss sich nachvollziehbar auf die konkrete Nutzungsmöglichkeit und den Betrachtungszeitraum des Gebäudes beziehen.
BFH zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer
Der BFH hat betont, dass neben technischem Verschleiß auch wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Gegebenheiten für die tatsächliche Nutzungsdauer maßgeblich sein können. Bei einer auf wirtschaftlichen Faktoren beruhenden Verkürzung muss die Argumentation deshalb diese Faktoren konkret darstellen.
Beispiele richtig einordnen
Nicht jede Leerstandsphase, schlechte Vermietung oder niedrige Miete führt zu einer kürzeren Nutzungsdauer. Entscheidend ist, ob die Ursachen strukturell und objektbezogen die künftige Zweckverwendung begrenzen.