Fachportal für Immobilien-AfA & RestnutzungsdauerStand: August 2026 · Deutschlandweit
WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG

Wirtschaftliche Entwertung als Faktor der Nutzungsdauer

Ein Gebäude muss nicht technisch unbrauchbar sein, um wirtschaftlich früher an das Ende seiner sinnvollen Nutzung zu gelangen. Genau diese Unterscheidung ist für die tatsächliche Nutzungsdauer bedeutsam.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Technisch nutzbar, wirtschaftlich überholt

Ungünstige Grundrisse, fehlende Drittverwendungsfähigkeit, hohe Betriebskosten oder Marktveränderungen können die wirtschaftliche Nutzbarkeit begrenzen, obwohl die tragende Substanz noch länger bestehen könnte.

Objekt- und Marktbezug

Wirtschaftliche Entwertung darf nicht mit allgemeiner Marktschwäche verwechselt werden. Sie muss sich nachvollziehbar auf die konkrete Nutzungsmöglichkeit und den Betrachtungszeitraum des Gebäudes beziehen.

BFH zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer

Der BFH hat betont, dass neben technischem Verschleiß auch wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Gegebenheiten für die tatsächliche Nutzungsdauer maßgeblich sein können. Bei einer auf wirtschaftlichen Faktoren beruhenden Verkürzung muss die Argumentation deshalb diese Faktoren konkret darstellen.

Beispiele richtig einordnen

Nicht jede Leerstandsphase, schlechte Vermietung oder niedrige Miete führt zu einer kürzeren Nutzungsdauer. Entscheidend ist, ob die Ursachen strukturell und objektbezogen die künftige Zweckverwendung begrenzen.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
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FAQ

Häufige Fragen

Ist wirtschaftliche Entwertung dasselbe wie Wertverlust?

Nein. Ein Marktwert kann schwanken, ohne dass die voraussichtliche Nutzungsdauer entsprechend sinkt.

Muss technischer Verschleiß vorliegen?

Nicht zwingend in gleicher Weise, wenn die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer tragfähig auf wirtschaftlichen oder rechtlichen Umständen beruht.

Reicht Leerstand als Begründung?

Einzelner oder vorübergehender Leerstand allein ist regelmäßig keine ausreichende Herleitung; die Ursachen müssen eingeordnet werden.

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