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OBJEKTAUFNAHME

Vor-Ort-Besichtigung: Gebäudezustand belastbar dokumentieren

Je stärker ein Gutachten auf den tatsächlichen Zustand eines Gebäudes abstellt, desto wichtiger ist eine verlässliche Tatsachengrundlage. Eine Vor-Ort-Besichtigung kann dabei wesentliche Informationen liefern, die aus Unterlagen allein nicht hervorgehen.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Was vor Ort sichtbar wird

Fassaden, Dach, Fenster, technische Anlagen, Ausbauzustand, Feuchte- oder Schadensbilder und erkennbare Instandhaltungsdefizite lassen sich am Objekt besser einordnen. Fotos und Notizen schaffen zudem eine nachvollziehbare Dokumentation.

Besichtigung und Unterlagen ergänzen sich

Eine Besichtigung ersetzt keine Bauunterlagen und umgekehrt. Besonders aussagekräftig wird die Bewertung, wenn historische Dokumente, Modernisierungsangaben und der aktuelle Objektzustand miteinander abgeglichen werden.

Bei Eigentumswohnungen

Bei Wohnungen in einer WEG sind nicht nur Sondereigentum und Innenausbau relevant. Auch Informationen zum Gemeinschaftseigentum, zu größeren Maßnahmen und zur Instandhaltung können die Gesamtbetrachtung beeinflussen.

Dokumentation für Rückfragen

Ein nachvollziehbarer Besichtigungsvermerk erleichtert es, spätere Rückfragen zu beantworten. Er macht deutlich, welche Tatsachen der Sachverständige selbst festgestellt und welche Angaben er aus Unterlagen oder vom Eigentümer übernommen hat.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
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FAQ

Häufige Fragen

Muss jede Wohnung vollständig besichtigt werden?

Das hängt von Objekt, Bewertungsauftrag und benötigter Tatsachengrundlage ab. Der Umfang sollte fachlich begründet sein.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind Grundrisse, Modernisierungsnachweise, WEG-Unterlagen, Fotos früherer Zustände und Angaben zu Schäden oder Sanierungen.

Kann eine Besichtigung das Ergebnis verändern?

Ja. Vor Ort festgestellte Zustände können Annahmen bestätigen, relativieren oder neue relevante Faktoren sichtbar machen.

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