Bewertung zum richtigen Zeitpunkt
Ein heutiger Objektzustand darf nicht ungeprüft auf frühere Jahre übertragen werden. Modernisierungen nach dem Stichtag müssen ebenso getrennt werden wie Schäden, die erst später entstanden sind.
Historische Beweismittel
Kaufexposés, Fotos, Rechnungen, Energieausweise, Bauakten, WEG-Protokolle und Übergabeunterlagen können helfen, den damaligen Zustand zu rekonstruieren.
Unsicherheiten offenlegen
Fehlende Daten lassen sich nicht durch Sicherheitssprache ersetzen. Ein seriöses Gutachten benennt Annahmen und zeigt, welche Schlussfolgerungen belastbar und welche nur eingeschränkt möglich sind.
Steuerliche Verfahrensfragen
Ob und für welche Veranlagungszeiträume eine rückwirkende Berücksichtigung steuerlich möglich ist, ist eine eigenständige verfahrensrechtliche Frage. Sie sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.