Was ohne Ortstermin möglich ist
Baujahr, Flächen, Modernisierungshistorie, Grundrisse und viele formale Merkmale lassen sich dokumentenbasiert prüfen. Hochwertige aktuelle Fotos oder Videoaufnahmen können zusätzliche Informationen liefern.
Was fehlen kann
Verdeckte oder nicht dokumentierte Zustände, Instandhaltungsdefizite und die tatsächliche Ausführung einzelner Maßnahmen lassen sich aus Akten nicht immer sicher beurteilen. Der Gutachter muss solche Grenzen transparent benennen.
Einzelfall statt Pauschalregel
Weder „immer mit Besichtigung“ noch „immer digital ausreichend“ ist als allgemeine Aussage überzeugend. Methodik und Untersuchungsumfang sollten zum konkreten Nachweisziel passen.
Transparenz im Gutachten
Wurde nicht besichtigt, sollte das Gutachten klar erläutern, auf welchen Quellen die Zustandsannahmen beruhen. So können Leser die Aussagekraft der Bewertung besser einschätzen.