1. Nur das Baujahr betrachten
Gebäude gleichen Alters können völlig unterschiedliche Zustände und Modernisierungshistorien haben. Das Baujahr ist ein Ausgangspunkt, kein vollständiger Nachweis.
2. Modellwert mit tatsächlicher Nutzungsdauer verwechseln
Ein modellhaft ermittelter Wert aus der Immobilienbewertung kann ein Indiz sein, ersetzt aber nicht automatisch die konkrete Herleitung für § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
3. Falscher Bewertungsstichtag
Spätere Sanierungen oder Schäden dürfen nicht versehentlich in einen früheren Stichtag hineininterpretiert werden. Die Datenbasis muss zeitlich sauber abgegrenzt sein.
4.–7. Weitere häufige Schwächen
Unvollständige Modernisierungsangaben, unklare Datenquellen, pauschale Anerkennungsgarantien und fehlende Unterstützung bei fachlichen Rückfragen schwächen den Gesamtprozess. Qualität entsteht durch dokumentierte, ergebnisoffene Einzelfallarbeit.