Fachportal für Immobilien-AfA & RestnutzungsdauerStand: August 2026 · Deutschlandweit
OBJEKTART

Restnutzungsdauer beim Mehrfamilienhaus

Mehrfamilienhäuser verlangen eine strukturierte Bestandsaufnahme. Mehrere Einheiten, gemeinschaftliche Technik, unterschiedliche Modernisierungsstände und gegebenenfalls Gewerbeanteile erhöhen die Komplexität.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Gesamtgebäude im Fokus

Einzelne modernisierte Wohnungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Wichtig sind unter anderem Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungsnetze, Heizung und der Zustand typischer Gemeinschaftsflächen.

Uneinheitliche Modernisierungen

Gerade in größeren Beständen wurden Maßnahmen oft über Jahrzehnte verteilt. Das Gutachten sollte daher eine nachvollziehbare Modernisierungshistorie erstellen, statt mit einem pauschalen Modernisierungsjahr zu arbeiten.

Nutzungsstruktur

Reine Wohnnutzung, Gewerbeanteile, Anbauten oder mehrere Bauabschnitte können unterschiedliche technische und wirtschaftliche Eigenschaften mitbringen. Der Bewertungsauftrag sollte solche Unterschiede ausdrücklich erfassen.

Daten effizient vorbereiten

Mieterliste, Flächenaufstellung, Pläne, Sanierungsübersicht, Energieausweis und technische Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Bei mehreren Gebäudeteilen lohnt sich eine strukturierte Zuordnung der Maßnahmen.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
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FAQ

Häufige Fragen

Kann ein Mehrfamilienhaus eine einheitliche Restnutzungsdauer haben?

Je nach baulicher Einheit und Nutzung kann eine einheitliche Betrachtung möglich sein; bei deutlich unterschiedlichen Gebäudeteilen ist eine Differenzierung zu prüfen.

Müssen alle Wohnungen besichtigt werden?

Nicht zwingend in jedem Fall. Der erforderliche Stichproben- oder Besichtigungsumfang sollte fachlich zur Objektstruktur passen.

Sind Gewerbeeinheiten besonders zu beachten?

Ja. Abweichende Nutzung und Ausbauqualität können zusätzliche Faktoren für die Bewertung darstellen.

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