Ziel des Gutachtens
Das Gutachten soll eine sachgerechte, nachvollziehbare Wertrelation zum maßgeblichen Stichtag herleiten. Dazu werden Grundstück, Gebäude, Lage, Nutzung, Zustand und weitere wertrelevante Merkmale erfasst.
Geeignete Bewertungsverfahren
Je nach Objekt kommen anerkannte Verfahren der Immobilienwertermittlung in Betracht. Welche Methode sachgerecht ist, hängt unter anderem von der Grundstücksart, Marktdatenlage und Nutzung ab. Wichtig ist, dass das Verfahren nicht nur genannt, sondern fachlich begründet angewendet wird.
Benötigte Unterlagen
Typisch sind Kaufvertrag, Grundbuch- und Flurstücksdaten, Flächenangaben, Baujahr, Objektunterlagen, Angaben zu Modernisierungen, gegebenenfalls Mietdaten und Informationen zum Grundstück. Je vollständiger die Datenbasis, desto belastbarer die Bewertung.
Steuerliche Abstimmung
Die Bewertung liefert die sachverständige Grundlage. Die konkrete steuerliche Behandlung gehört in die Hände der steuerlichen Beratung beziehungsweise des zuständigen Finanzamts. Eine klare Trennung der Rollen verbessert die Nachvollziehbarkeit.