Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Innenausbau, Bad und Bodenbeläge betreffen häufig die konkrete Einheit. Dach, Fassade, tragende Bauteile, zentrale Haustechnik und viele Leitungen gehören dagegen typischerweise zum Gemeinschaftseigentum. Beides muss sinnvoll zusammengeführt werden.
WEG-Protokolle als Informationsquelle
Versammlungsprotokolle, Beschlüsse und Wirtschaftsunterlagen können Hinweise auf anstehende Sanierungen, bekannte Schäden oder zurückgestellte Maßnahmen geben. Diese Informationen sind für die objektbezogene Beurteilung oft wertvoll.
Modernisierungsstand differenziert bewerten
Eine komplett renovierte Wohnung kann in einem Gebäude mit erheblichem Sanierungsbedarf liegen. Umgekehrt kann eine ältere Innenausstattung Teil eines technisch gut gepflegten Hauses sein. Pauschale Rückschlüsse sind daher riskant.
Steuerliche Bemessungsgrundlage
Neben der Restnutzungsdauer muss bei einem Wohnungskauf der auf die Einheit entfallende Gebäudeanteil sachgerecht bestimmt sein. Kaufpreisaufteilung und Nutzungsdauer sind daher zwei getrennte, aber miteinander wirkende Themen.