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AKTUELL 2026

BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025: Was bedeutet die Aufhebung?

Zum 1. Dezember 2025 hat das Bundesfinanzministerium das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer aufgehoben. Für Eigentümer ist wichtig, Aufhebung und Gesetzeslage sauber auseinanderzuhalten.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Was wurde aufgehoben?

Aufgehoben wurde das Verwaltungs-Schreiben aus 2023. Die gesetzliche Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist davon zu unterscheiden und weiterhin im geltenden Einkommensteuergesetz enthalten.

Warum aktuelle Quellen wichtig sind

Viele ältere Ratgeber zitieren Anforderungen aus dem Schreiben von 2023, ohne auf dessen Aufhebung hinzuweisen. Webseiten mit steuerlichem Bezug sollten deshalb einen Aktualisierungsprozess haben und bei wesentlichen Änderungen Datum und Quelle nennen.

BFH-Rechtsprechung bleibt relevant

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur tatsächlichen Nutzungsdauer ist für die Einzelfallwürdigung weiterhin bedeutsam. Besonders wichtig sind die Aussagen zur Eignung des Nachweises und zur Notwendigkeit einer konkreten, nicht bloß schematischen Herleitung.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Bestehende Gutachten müssen nicht anhand von Marketingaussagen bewertet werden, sondern anhand ihres Inhalts und der konkreten steuerlichen Situation. Bei laufenden Verfahren empfiehlt sich eine Abstimmung mit steuerlicher Beratung und gegebenenfalls dem Gutachter.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
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FAQ

Häufige Fragen

Wurde § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG abgeschafft?

Nein. Das BMF hat ein Verwaltungsschreiben aufgehoben; die gesetzliche Vorschrift besteht weiterhin.

Sind ältere Artikel automatisch falsch?

Nicht zwingend, aber Aussagen, die ausschließlich auf dem aufgehobenen Schreiben beruhen, sollten auf Aktualität geprüft werden.

Welches Datum hat das Aufhebungsschreiben?

1. Dezember 2025.

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