Was wurde aufgehoben?
Aufgehoben wurde das Verwaltungs-Schreiben aus 2023. Die gesetzliche Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist davon zu unterscheiden und weiterhin im geltenden Einkommensteuergesetz enthalten.
Warum aktuelle Quellen wichtig sind
Viele ältere Ratgeber zitieren Anforderungen aus dem Schreiben von 2023, ohne auf dessen Aufhebung hinzuweisen. Webseiten mit steuerlichem Bezug sollten deshalb einen Aktualisierungsprozess haben und bei wesentlichen Änderungen Datum und Quelle nennen.
BFH-Rechtsprechung bleibt relevant
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur tatsächlichen Nutzungsdauer ist für die Einzelfallwürdigung weiterhin bedeutsam. Besonders wichtig sind die Aussagen zur Eignung des Nachweises und zur Notwendigkeit einer konkreten, nicht bloß schematischen Herleitung.
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Bestehende Gutachten müssen nicht anhand von Marketingaussagen bewertet werden, sondern anhand ihres Inhalts und der konkreten steuerlichen Situation. Bei laufenden Verfahren empfiehlt sich eine Abstimmung mit steuerlicher Beratung und gegebenenfalls dem Gutachter.