Fachportal für Immobilien-AfA & RestnutzungsdauerStand: August 2026 · Deutschlandweit
RECHENBEISPIEL

AfA-Beispielrechnung mit kürzerer Nutzungsdauer

Eine Beispielrechnung macht den Mechanismus verständlich. Sie ersetzt weder ein Gutachten noch eine Steuerberechnung, zeigt aber, warum die tatsächliche Nutzungsdauer für Vermieter wirtschaftlich interessant sein kann.

Aktueller RechtsstandObjektbezogene EinordnungKeine Steuerberatung
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStGTatsächliche kürzere Nutzungsdauer
DIN EN ISO/IEC 17024Personenzertifizierung als Qualitätsmerkmal
Stand 2026BMF-Aufhebung vom 01.12.2025 berücksichtigt

Ausgangslage

Nehmen wir rein beispielhaft einen abschreibungsfähigen Gebäudewert von 500.000 Euro an. Bei einer linearen Verteilung über 50 Jahre entspräche dies rechnerisch 10.000 Euro Gebäude-AfA pro vollem Jahr.

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer

Wäre für denselben Gebäudewert eine tatsächliche Nutzungsdauer von beispielsweise 25 Jahren steuerlich anzusetzen, ergäbe sich rechnerisch eine jährliche AfA von 20.000 Euro. Der Unterschied läge in diesem vereinfachten Beispiel bei 10.000 Euro pro Jahr.

AfA ist nicht gleich Steuerersparnis

Der zusätzliche AfA-Betrag ist keine direkte Auszahlung. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom persönlichen beziehungsweise betrieblichen Steuersatz, weiteren Einkünften, Verlustverrechnung und zahlreichen individuellen Faktoren ab.

Bemessungsgrundlage prüfen

Das Beispiel funktioniert nur mit dem tatsächlich abschreibungsfähigen Gebäudeanteil. Deshalb sollte vor jeder Nutzungsdauerrechnung geklärt sein, wie der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden entfällt.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.
THEMENCLUSTER

Passende Ratgeber

Vertiefende Inhalte zu AfA, Gutachtenqualität, Finanzamt und Bewertung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die jährliche AfA bei tatsächlicher Nutzungsdauer?

Vereinfacht wird der maßgebliche abschreibungsfähige Gebäudewert über die anzusetzende Nutzungsdauer verteilt; individuelle steuerliche Details sind gesondert zu beachten.

Sind 25 Jahre immer möglich?

Nein. Die tatsächliche Nutzungsdauer muss aus dem konkreten Objekt hergeleitet werden.

Ist die zusätzliche AfA identisch mit der Steuerersparnis?

Nein. Die Steuerwirkung hängt von der individuellen Steuersituation ab.

Immobilie prüfen lassen

Starten Sie mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung und klären Sie, ob objektbezogene Anhaltspunkte für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bestehen.

Zur Ersteinschätzung ↗