Ausgangslage
Nehmen wir rein beispielhaft einen abschreibungsfähigen Gebäudewert von 500.000 Euro an. Bei einer linearen Verteilung über 50 Jahre entspräche dies rechnerisch 10.000 Euro Gebäude-AfA pro vollem Jahr.
Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer
Wäre für denselben Gebäudewert eine tatsächliche Nutzungsdauer von beispielsweise 25 Jahren steuerlich anzusetzen, ergäbe sich rechnerisch eine jährliche AfA von 20.000 Euro. Der Unterschied läge in diesem vereinfachten Beispiel bei 10.000 Euro pro Jahr.
AfA ist nicht gleich Steuerersparnis
Der zusätzliche AfA-Betrag ist keine direkte Auszahlung. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom persönlichen beziehungsweise betrieblichen Steuersatz, weiteren Einkünften, Verlustverrechnung und zahlreichen individuellen Faktoren ab.
Bemessungsgrundlage prüfen
Das Beispiel funktioniert nur mit dem tatsächlich abschreibungsfähigen Gebäudeanteil. Deshalb sollte vor jeder Nutzungsdauerrechnung geklärt sein, wie der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden entfällt.